Report GenerATor
Pilotphase: Der Report GenerATor und der BGA-Checker sind bis 31.12.2026 kostenlos nutzbar. Danach ist die Nutzung an ein Abonnement gebunden.
Der Report GenerATor macht aus strukturierten Angaben einen fertigen Befundtext: auswählen, prüfen, kopieren, drucken oder als PDF speichern. Bilder lassen sich hochladen oder direkt mit der Kamera aufnehmen, ergänzende Angaben können Sie diktieren, und auf Wunsch hilft eine KI bei der Einordnung.
- Anamnese EntwurfPatientinnen und Patienten füllen ihre Anamnese selbst am Tablet aus; daraus entsteht eine strukturierte Zusammenfassung.
- Untersuchung EntwurfKörperliche Aufnahmeuntersuchung von Allgemeinzustand bis Neurologie, mit Körperschema, Lungen- und Bauchskizze.
- EKGRhythmus, Frequenz, Lagetyp, Erregungsleitung, R-Progression, Erregungsrückbildung und cQT-Zeit als Befundsatz, auf Wunsch mit KI-Auswertung des EKG-Bildes.
- Sonographie EntwurfAbdomensonographie nach den DEGUM-Standardebenen: Leber, Gallenblase und -wege, Pankreas, Milz, Nieren, Harnblase, Aorta, freie Flüssigkeit.
- Echokardiographie EntwurfTransthorakaler Standardbefund: linker und rechter Ventrikel, diastolische Funktion, Vorhöfe, Klappen, Perikard, V. cava inferior, mit 17-Segment-Modell.
Für Praxisverwaltungs- und Klinikinformationssysteme gibt es eine Schnittstelle, mit der sich die Bögen per Schaltfläche öffnen und die fertigen Befunde direkt in die Patientenakte übernehmen lassen.
Die Bögen laufen in Ihrem Browser; es wird nichts gespeichert. Nur wenn Sie eine KI-Funktion auslösen, werden Bild und Befundtext für die Dauer der Anfrage an den KI-Dienst der AT Medical GmbH übermittelt und danach verworfen. In der Pilotphase gilt: keine Namen, nur eine Patienten-ID. Patientendaten dürfen erst nach der Pilotphase, mit Kurs und Pflichtabonnement, direkt in den Befund. Damit wir das Werkzeug verbessern können, zählen wir anonym, welche Funktionen genutzt werden: ohne Cookies, ohne Inhalte und ohne gespeicherte IP-Adresse. Der Report GenerATor ist ein Hilfsmittel; die Verantwortung für den Befund bleibt bei der untersuchenden Person.